Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige davor, durch ein Testament vollständig übergangen zu werden. Wer pflichtteilsberechtigt ist und wie der Anspruch geltend gemacht wird.
Nach griechischem Recht ist der Erblasser nicht völlig frei, seine nächsten Angehörigen zu übergehen. Der Pflichtteil sichert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), die Eltern und der Ehegatte bzw. die Ehegattin des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie der Anspruch geltend gemacht wird
Wird der Pflichtteil durch ein Testament oder durch lebzeitige Schenkungen beeinträchtigt, kann der Berechtigte ihn gerichtlich durchsetzen — unter anderem durch die Herabsetzung übermäßiger Schenkungen — innerhalb der gesetzlichen Fristen.
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